oberbaumbruecke

 

Informationsblatt zur Grünberatung des Förderprogramms Grüne Höfe

 

Infoblatt als PDF

 

Auftraggeber:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt

 

Auftragnehmer:         
Stadtteilausschuß Kreuzberg e.V.

 

Durchführung und Redaktion:
B.Sc. Gartenbauwissenschaften Vera Marlene Thoß

© Stadtteilausschuß Kreuzberg e.V. Oktober 2023

 

Inhalt
1. Informationen zur „Grünberatung“ und dem Förderprogramm

„Grüne Höfe“

2. Vorteile der Hofbegrünung.
3. Möglichkeiten der Umgestaltung
4. Ablauf der Antragstellung.
5. Durchführung und Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen
6. Pflanzenlisten
7. Praxisbeispiele

 

 

1. Informationen zur „Grünberatung“ und dem Förderprogramm „Grüne Höfe“

 

Warum besteht das Förderprogramm?
Der dichtbebaute Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist teils mit wohnungsnahen Grünflächen unterversorgt.

Über das Förderprogramm sollen bestehende Privatflächen durch eine naturnahe Gestaltung ökologisch aufgewertet werden, um die Biodiversität zu fördern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Um diese Unterversorgung mit Grünflächen zu kompensieren, fördert der Bezirk die Hinterhofbegrünung mit bis zu 3.000 € pro Hof.

 

Es werden gezielt Mieter*innen motiviert in Eigeninitiative den Hof zu bepflanzen und zu pflegen. Mithilfe der fachkundigen Grünberatung des Stadtteilausschuß Kreuzberg e.V. entwerfen die Zuwendungsempfänger*innen einen Pflanzplan. Hier werden an den Standort des Hofes angepasste Stauden und Gehölze ausgewählt, die in Deutschland heimisch sind.

 

Die Prüfung und Genehmigung des Antrags übernimmt das Umwelt- und Naturschutzamt Friedrichshain-Kreuzberg, welches die Fördermittel verwaltet. Nach der Genehmigung des Antrags können die Pflanzarbeiten beginnen. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Antragsstellung sind in Kapitel 4 zu finden.

 

Was ist die Grünberatung?
Die „Grünberatung“ des Förderprogramms „Grüne Höfe“ ist ein kostenloses Beratungs-programm, welches jährlich zwischen März und Oktober zur Verfügung steht, um bei der Planung und Antragstellung zu unterstützen.

 

Wann und wo findet die Grünberatung statt?
Zwischen März und Oktober werden dienstags und donnerstags Sprechstunden in Friedrichshain und Kreuzberg angeboten. Während der Sprechzeiten ist die Grünberatung telefonisch und persönlich im Büro zu erreichen. Sie benötigen keinen Termin. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie die Grünberatung per Mail unter [neue Mail-Adresse ab Saison 2024 einfügen]. In der Winterpause der Grünberatung können Sie sich bei Nachfragen an den/die Sachbearbeiter*in des „Grüne Höfe“-Programms (Sachgebiet Naturschutz des Umwelt- und Naturschutzsamts Friedrichshain-Kreuzberg) wenden. Auch während der Winterpause können Anträge beim Sachgebiet Naturschutz des Umwelt- und Naturschutzsamts Friedrichshain-Kreuzberg eingereicht werden.

 

Grünberatung Kreuzberg
im Büro Stadtteilausschuß Kreuzberg e.V.
Bergmannstraße 14, 10961 Berlin
Dienstag 18:00-19:30 Uhr
Tel.: 030 61 28 27 02

Grünberatung Friedrichshain
im Büro Selbsthilfetreffpunkt
Boxhagener Straße 89, 10245 Berlin
Donnerstag 18:00-19:30 Uhr
Tel.: 030 291 83 48

 

Wer ist förder- und antragsberechtigt?
Mieter*innen, Mieter*innengemeinschaften sowie andere Nutzungsberechtige von Privatgrundstücken im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, welche sich an einer ökologischen Flächenaufwertung interessieren, sind antragsberechtigt. Hierzu zählen auch u.a. KITAs und Jugendhilfeeinrichtungen. Um Fördergelder für Begrünungsmaßnahmen von maximal 3.000 € zu erhalten, müssen die Hauseigentümer*innen oder die bevollmächtigte Hausverwaltung zustimmen.


Hauseigentümer*innen, Hausverwaltungen oder in einem anderen Bezirk oder einer anderen Stadt wohnhafte Personen steht lediglich die kostenlose Beratung der Grünberatung zur Verfügung, eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen. Zudem gibt es keine Förderung für die Begrünung von öffentlichen Flächen, Baumscheiben sowie Höfen, Dächern und Fassaden von Neubauten. Für die Pflege von öffentlichen Grünanlagen beziehungsweise von begrüntem Straßenland, wie Baumscheiben, ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig.

 

Welche Bedingungen bestehen bei einer Förderung?
Hauseigentümer*innen beziehungsweise Hausverwaltungen verpflichten sich, dass sie keine Mieterhöhungen aus den geförderten Maßnahmen verlangen und die Flächen in den kommenden zehn Jahren durch Baumaßnahmen nicht zerstören. Bei notwendigen Baumaßnahmen sind die Hauseigentümer*innen verpflichtet die begrünten Flächen auf eigene Kosten wieder herzustellen. Weitere Informationen sind in den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für das Programm „Grüne Höfe“ nachzulesen.

 

 

2. Vorteile der Hofbegrünung.

 

Die dichte innerstädtische Bebauung und die damit einhergehende Flächenversiegelung in Berlin verstärkt den urbanen Hitzeinseleffekt (UHI). Die Evapotranspiration und Beschattung der Vegetation kann den UHI mindern und die Umgebung abkühlen. Somit kann eine gut geplante Hinterhofbegrünung das Mikroklima verbessern.

 

Auch die Regeneration urbaner Böden durch bodenverbessernde Maßnahmen ist lohnenswert, da beispielsweise in Bauschutt enthaltende Schadstoffe durch das Aufbringen organischer Substanz immobilisiert werden können. Ein Boden reich an organischer Substanz hat zudem eine verbesserte Wasserhaltekapazität. In Kombination mit einer bodenbedeckenden Bepflanzung kann bei Starkregenereignissen der Oberflächenabfluss gemindert und die Infiltration des Regenwassers verstärkt werden. Um eine nachhaltige Bewässerung zu gewährleisten, kann Regenwasser an Fallrohren in Regentonnen aufgefangen werden.


Durch die Bepflanzung mit vorrangig heimischen Stauden und Gehölzen werden die Flächen ökologisch aufgewertet. Es werden an die Licht- und Bodenverhältnisse angepasste Pflanzen mit unterschiedlichen Blütezeitpunkten gewählt, um einen möglichst langen Blühzeitraum zu garantieren. Für eine maximale Flächennutzung und weitere Kühlung können die Fassaden und Dächer begrünt werden.


Durch Bepflanzung und die Installation von Nisthilfen für wildlebende Tiere entstehen wichtige Trittsteinbiotope im Bezirk, welche Nahrungs- und Fortpflanzungshabitate für Insekten, Vögel, Fledermäuse, Igel und viele andere Tiere bieten.


Die Begrünung hat eine Aufwertung des Wohnumfelds zur Folge, da der Hof an Aufenthaltsqualität gewinnt und zu einem Raum mit vielen Nutzungsmöglichkeiten wird. Die Hauseigentümer*innen beziehungsweise die Hausverwaltung haben keine Erhaltung- oder Pflegekosten zu tragen, da die Pflege von den Zuwendungsempfänger*innen übernommen wird. Zudem steht die Grünberatung immer für die fachkundige Beratung zur Verfügung.

 

Da viele Mieter*innen an der Begrünung interessiert sind, kann die Hausgemeinschaft gestärkt werden. Die Kinder erhalten einen geschützten Raum zum Spielen und Lernen (Umweltbildung).

 

 

3. Möglichkeiten der Umgestaltung

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Es werden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Innen- und Hinterhöfen, Vorgärten, Dächern, Fassaden und Brandwänden gefördert.  Hierzu zählen die Bepflanzung der Beete, Fassaden und Dächer mit vorrangig heimischen Stauden und Gehölzen, diverse bodenverbessernde Maßnahmen, die Entsiegelung von Asphalt- und Betonflächen sowie das Anbringen von Nisthilfen für wildlebende Tiere.

 

Welche Möglichkeiten der Bepflanzung bestehen?
Je nach Begebenheiten des Hofs können beispielsweise Hügelbeete, Arznei- oder Duftgärten sowie Kräuterspiralen angelegt werden. Um Mikrohabitate zu schaffen, können Beete mit verschiedenen Substraten und Substrathöhen sowie Trockenmauern angelegt werden. Bei versiegelten und unterkellerten Höfen können Hochbeete oder Kübel bepflanzt werden. Statt der Versiegelung von Sitzecken oder Fahrradstellplätzen wird die Aussaat trittfester Bodendecker empfohlen.

 

Welche Nisthilfen sind empfehlenswert?
Für Insekten kann das Nistangebot durch markhaltige Stängel (z.B. von der Himbeere und Brombeere in 50 bis 100 cm Länge) erweitert werden, welche einzeln und senkrecht an Nistkästen oder Zäunen angebracht werden. Handelsübliche Nisthilfen für Insekten und Spinnentiere, wie aus dem Baumarkt, sind oft aufgrund ihrer schlechten Qualität ungeeignet. Geeignetes Material sind hohle Stängel (z.B. Schilf und Bambus mit Durchschnitt 2 bis 9 mm Dicke und sauberen Schnittkanten) sowie abgelagerte Totholzstücke von Laubbäumen. Zudem sollte zum Schutz ein Dach (Regenschutz) sowie Kaninchendraht (Abwehr von Vögeln) angebracht werden. Besonders wichtig ist ein windgeschützter Standort, für Insekten präferiert sonnig. Stängel müssen glattgeschliffen und waagerecht platziert werden. Totholz (> 10 cm) sollte angebohrt (unterschiedliche, waagerechte Löcher von Durchschnitt 2 bis 9 mm Dicke) und auch glattgeschliffen werden. Neben Stängeln und Totholz können auch Sandlinsen angelegt werden, welche möglichst vegetationsfrei gehalten werden sollen. Mit einer Unterlage aus grobkörnigem Material, wie Kies, wird der Wasseraufstieg in den Sand verhindert. Es kann eine südexponierte Steilkante modelliert werden. Es sollte leicht bindiger Sand gewählt werden (ungewaschen). Für Vögel, wie Meisen, können Nistkästen in den Gehölzen angebracht sowie diverses Angebot an Sträuchern gepflanzt werden.

 

 

4. Ablauf der Antragstellung.

 

Für eine erfolgreiche Planung und Durchführung sollte in folgenden Schritten vorgegangen werden:

  1. In einem Erstgespräch (Telefonat oder persönliches Treffen im Büro) werden über den Rahmen und die Begrünungsziele gesprochen, wie die Größe, der Zustand sowie die Boden- und Lichtverhältnisse des Hofs und die vorgesehene Nutzung.

 

2. Als Nächstes werden die Hauseigentümer*innen beziehungsweise die Hausverwaltung kontaktiert und nach Erlaubnis gefragt. Falls eine Hofbegrünung nicht unterstützt wird oder es Unklarheiten gibt, kann die Grünberatung Entscheidungshilfen bereitstellen.

 

3. Nach einer positiven Rückmeldung der Hauseigentümer*innen beziehungsweise Hausverwaltung kann mit der standortangepassten Planung begonnen werden. Die Zuwendungsempfänger*innen zeichnen einen Grundriss des Hinterhofs. Aus diesem gehen bestehende Beete mit dominierenden Stauden und Gehölzen, Wege und andere wichtige Informationen hervor. Es wird ein Maßstab angegeben. Zudem werden Fotos vom Ist-Zustand gemacht. Falls erwünscht kann ein Termin für eine Hofbegehung ausgemacht werden. Vor Ort können der Pflanzplan und benötigte Materialien angepasst werden, beispielsweise abhängig von der Bodenqualität. Hofbegehungen finden i.d.R. donnerstags bis spätestens 16:30 Uhr statt.

 

4. Der Antrag kann fertiggestellt und an den Sachbearbeiter des Förderprogramms (Sachgebiet Naturschutz, Umwelt- und Naturschutzamt Friedrichshain-Kreuzberg geschickt werden. Der Antrag beinhaltet neben der Genehmigung der Hauseigentümer*innen beziehungsweise Hausverwaltung die Dokumentation des Ist-Zustands, den Freiflächenplan sowie die genaue Beschreibung der Begrünungsmaßnahme mit einer Pflanzen- und Kostenliste. Dies kann alles mithilfe der Grünberatung erstellt werden.

 

5. Nach Erhalt der Genehmigung eines Zuschusses des Umwelt- und Naturschutzamts können die Zuwendungsempfänger*innen die Pflanzen und Materialien in Vorkasse einkaufen. Falls benötigt können im Nachbarschaftshaus Urbanstraße Harken, Spaten, Schaufel und andere Gartengeräte ausgeliehen werden.

 

6. Nach Fertigstellung der Pflanzarbeiten nehmen die Zuwendungsempfänger*innen wieder Kontakt mit der Grünberatung auf, um einen Termin für die Endabnahme festzulegen. Anschließend bekommen die Zuwendungsempfänger*innen den Rückerstattungsbetrag überwiesen. Falls im Laufe der Zeit Fragen zu Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen aufkommen, kann die Grünberatung stets angefragt werden.

 

Auch wenn Ihr Hof bereits bepflanzt, schattig, versiegelt und unterkellert oder sehr klein ist können Sie einen Antrag stellen und Fördergelder beantragen.

 

 

5. Durchführung und Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen

 

Wer führt die Maßnahmen vor Ort durch?
Die Zuwendungsempfänger*innen führen die Arbeiten, wie das Aufbereiten der Beete, die Bepflanzung und das Anbringen der Nistkästen i.d.R. eigenständig durch. Neben den Stauden und Gehölzen sind auch Substrate, Rankhilfen und Nistkästen förderfähig.


Einige Maßnahmen, wie die Flächenentsiegelung inklusive der Abfuhr von Beton und Asphalt sowie die Bedienung benötigter Großgeräte und der Anlage einer Dachbegrünung, können von Firmen durchgeführt werden.


6. Pflanzenlisten

 

Die folgend aufgeführten Pflanzen sind förderfähig und zumeist in Deutschland heimisch. Viele weitere Stauden und Gehölze eignen sich jedoch für die Hinterhofbepflanzung, je nach Standort und Lichtverhältnissen.


In der Web-App, welche von Forscher*innen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung und der Universität Leipzig entwickelt wurden, kann eine große Auswahl an Pflanzen eingesehen werden, die sich für das Conservation Gardening eignen. Hier können beispielsweise spezifisch für Berlin gefährdete Wildflanzen ausgesucht werden.
Detaillierte Informationen zur Fassadenbegrünung werden unter anderem vom Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) zur Verfügung gestellt.

 

 

I. Heimische Bäume

Botanischer Name

Deutscher Name

Acer campestre

Feld-Ahorn

Acer platanoides

Spitz-Ahorn

Acer pseudoplatanus

Berg-Ahorn

Alnus glutinosa

Schwarz-Erle

Betula pendula

Hänge-Birke

Carpinus betulus

Hainbuche

Fagus sylvatica

Rotbuche

Fraxinus excelsior

Esche

Populus tremula

Zitterpappel, Espe

Prunus avium

Vogelkirsche

Prunus padus

Traubenkirsche

Sorbus aucuparia

Eberesche, Vogelbeere

Sorbus domestica

Speierling

Sorbus torminalis

Elsbeere

Quercus petraea

Trauben-Eiche

Quercus robur

Stiel-Eiche

Salix alba

Silber-Weide

Salix fragilis

Bruch-Weide

Tilia cordata

Winter-Linde

Tilia platyphyllos

Sommer-Linde

Ulmus minor

Feld-Ulme

Umus glabra

Berg-Ulme

Malus silvestris

Holzapfel, Wildapfel

Pyrus communis

Wildbirne, Kulturbirne

Sorbus aria

Mehlbeere

Salix caprea

Salweide

Staphylea pinnata

Gewöhnliche Pimpernuss

 

 

II. Heimische Sträucher

Botanischer Name

Deutscher Name

Amelanchier ovalis

Felsenbirne

Berberis vulgaris

Berberitze

Colutea arborescens

Gewöhnlicher Blasenstrauch

Cornus mas

Kornelkirsche

Cornus sanguinea

Roter Hartriegel

Coronilla emerus

Strauch-Kronwicke

Corylus avellana

Haselnuß

Crataegus laevigata

Zweigriffliger Weißdorn

Crataegus monogyna

Eingriffliger Weißdorn

Daphne mezerum

Gewöhnlicher Seidelbast

Euonymus europaeus

Pfaffenhütchen, Spindelstrauch

Frangula alnus

Faulbaum

Hippocrepis emerus

Strauchwicke

Hippophae rhamnoides

Sanddorn

Ligustrum vulgare

Liguster

Lonicera periclymenum

Wald-Geißblatt

Lonicera xylosteum

Rote Heckenkirsche, Geißblatt

Prunus spinosa

Schlehe, Schwarzdorn

Pyracantha

Feuerdorn

Rhamnus cathartica

Kreuzdorn, Wegedorn

Rosa arvensis

Kriechrose, Ackerrose

Rosa canina

Hundsrose

Rosa gallica

Essigrose

Rosa glauca

Rotblättrige Rose, Hechtrose

Rosa majalis

Zimtrose

Rosa pendulina

Alpenrose

Rosa rubiginosa

Weinrose

Rosa spinosissima

Bibernellrose

Rosa tomentosa

Filzrose

Rosa villosa

Apfelrose

Rubus fruticosus

Brombeere

Salix caprea

Sal-Weide

Salix purpurea

Purpur-Weide

Salix triandra

Mandel-Weide

Salix viminalis

Korb-Weide

Sambucus nigra

Schwarzer Holunder

Sambucus racemosa

Trauben-Holunder

Viburnum lantana

Wolliger Schneeball

Viburnum opulus

Gewöhnlicher Schneeball

 

 

      III. Stauden

Botanischer Name

Deutscher Name

Agrimonia eupatoria

Gewöhnlicher Odermennig

Ajuga reptans

Kriechender Günsel

Alchemilla glaucescens

Filziger Frauenmantel

Anemone sylvestris

Großes Wald-Windröschen

Anthemis tinctoria

Färberkamille

Anthericum ramosum

Ästige Graslilie

Anthyllis vulneraria

Gewöhnlicher Wundklee

Antirrhinum majus

Wildes Löwenmaul

Aquilegia vulgaris

Gewöhnliche Akelei

Archillea millefolium

Gewöhnliche Schafgarbe

Aruncus dioicus

Wald-Geißbart

Buphthalmum salicifolium

Ochsenauge

Calamintha nepeta

Bergminze, Steinquendel

Calystegia sepium

Echte Zaunwinde

Campanula glomerata

Knäuel-Glockenblume

Campanula persicifolia

Pfirsichblättrige Glockenblume

Campanula trachelium

Nesselblättrige Glockenblume

Carex umbrosa

Schatten-Segge

Centaurea jacea

Wiesen-Flockenblume

Cichorium intybus

Gemeine Wegwarte

Clematis integrifolia

Kleine Stauden-Waldrebe

Corydalis lutea,

Gelber Lerchensporn

Cyclamen hederifolium

Herbstalpenveilchen

Dianthus carthusianorum

Karthäuser-Nelke

Diplotaxis tenuifolia

Stauden-Rucola, Rauke

Epimedium alpinum

Alpen-Elfenblume

Fragaria vesca

Wald-Erdbeere

Gallium odoratum

Waldmeister

Gelchoma hederacea

Gundermann

Geranium phaeum

Brauner Storchschnabel 

Geranium pratense

Wiesen-Storchschnabel

Helleborus niger

Christrose, Schneerose

Hesparis matronalis

Gewöhnliche Nachtviole

Heuchera villosa var. macrorrhiza

Zottiges Silberglöckchen, Purpurglöckchen

Hypericum perforatum

Tüpfel-Johanniskraut

Inula britannica

Wiesen-Alant

Inula salicina

Weidenblättriger Alant

Knautia arvensis

Wiesen-Witwenblume

Lamium purpureum

Purpurrote Taubnessel

Leonurus cardiaca

Herzgespann

Leucanthemum vulgare

Wiesen-Margerite

Levisiticum officinale

Liebstöckel

Luzula nivea

Schneeweiße Hainsimse

Luzula sylvatica

Wald-Hainsimse

Malva sylvestris

Wilde Malve

Origanum vulgare

Echter Dost

Pimpinella saxifraga

Kleine Bibernelle

Polemonium caeruleum

Himmelsleiter, Vielblütige Weißwurz

Polygonatum multiflorum

Salomonssiegel

Pulmonaria officinalis

Echtes / geflecktes Lungenkraut

Salvia pratensis

Wiesen-Salbei

Sanguisorba minor

Pimpinelle

Saponaria officinalis

Gewöhnliches Seifenkraut

Scabiosa columbaria

Tauben-Skabiose

Stachys officinalis

Echter Ziest, Beschreikraut

Stellaria holostea

Große Sternmiere

Succisa pratensis

Teufelsabbiss

Tanacetum vulgare

Rainfarn

Valeriana officinalis

Echter Baldrian

Vinca minor

Kleines Immergrün

Waldsteinia ternata

Goldbeere