Informationsblatt zur Grünberatung des Förderprogramms Grüne Höfe
Auftraggeber:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Auftragnehmer:
Stadtteilausschuß Kreuzberg e.V.
Durchführung und Redaktion:
B.Sc. Gartenbauwissenschaften Vera Marlene Thoß
© Stadtteilausschuß Kreuzberg e.V. Oktober 2023
Inhalt
1. Informationen zur „Grünberatung“ und dem Förderprogramm
„Grüne Höfe“
2. Vorteile der Hofbegrünung.
3. Möglichkeiten der Umgestaltung
4. Ablauf der Antragstellung.
5. Durchführung und Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen
6. Pflanzenlisten
7. Praxisbeispiele
1. Informationen zur „Grünberatung“ und dem Förderprogramm „Grüne Höfe“
Warum besteht das Förderprogramm?
Der dichtbebaute Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist teils mit wohnungsnahen Grünflächen unterversorgt.
Über das Förderprogramm sollen bestehende Privatflächen durch eine naturnahe Gestaltung ökologisch aufgewertet werden, um die Biodiversität zu fördern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Um diese Unterversorgung mit Grünflächen zu kompensieren, fördert der Bezirk die Hinterhofbegrünung mit bis zu 3.000 € pro Hof.
Es werden gezielt Mieter*innen motiviert in Eigeninitiative den Hof zu bepflanzen und zu pflegen. Mithilfe der fachkundigen Grünberatung des Stadtteilausschuß Kreuzberg e.V. entwerfen die Zuwendungsempfänger*innen einen Pflanzplan. Hier werden an den Standort des Hofes angepasste Stauden und Gehölze ausgewählt, die in Deutschland heimisch sind.
Die Prüfung und Genehmigung des Antrags übernimmt das Umwelt- und Naturschutzamt Friedrichshain-Kreuzberg, welches die Fördermittel verwaltet. Nach der Genehmigung des Antrags können die Pflanzarbeiten beginnen. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Antragsstellung sind in Kapitel 4 zu finden.
Was ist die Grünberatung?
Die „Grünberatung“ des Förderprogramms „Grüne Höfe“ ist ein kostenloses Beratungs-programm, welches jährlich zwischen März und Oktober zur Verfügung steht, um bei der Planung und Antragstellung zu unterstützen.
Wann und wo findet die Grünberatung statt?
Zwischen März und Oktober werden dienstags und donnerstags Sprechstunden in Friedrichshain und Kreuzberg angeboten. Während der Sprechzeiten ist die Grünberatung telefonisch und persönlich im Büro zu erreichen. Sie benötigen keinen Termin. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie die Grünberatung per Mail unter [neue Mail-Adresse ab Saison 2024 einfügen]. In der Winterpause der Grünberatung können Sie sich bei Nachfragen an den/die Sachbearbeiter*in des „Grüne Höfe“-Programms (Sachgebiet Naturschutz des Umwelt- und Naturschutzsamts Friedrichshain-Kreuzberg) wenden. Auch während der Winterpause können Anträge beim Sachgebiet Naturschutz des Umwelt- und Naturschutzsamts Friedrichshain-Kreuzberg eingereicht werden.
Grünberatung Kreuzberg |
Grünberatung Friedrichshain |
Wer ist förder- und antragsberechtigt?
Mieter*innen, Mieter*innengemeinschaften sowie andere Nutzungsberechtige von Privatgrundstücken im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, welche sich an einer ökologischen Flächenaufwertung interessieren, sind antragsberechtigt. Hierzu zählen auch u.a. KITAs und Jugendhilfeeinrichtungen. Um Fördergelder für Begrünungsmaßnahmen von maximal 3.000 € zu erhalten, müssen die Hauseigentümer*innen oder die bevollmächtigte Hausverwaltung zustimmen.
Hauseigentümer*innen, Hausverwaltungen oder in einem anderen Bezirk oder einer anderen Stadt wohnhafte Personen steht lediglich die kostenlose Beratung der Grünberatung zur Verfügung, eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen. Zudem gibt es keine Förderung für die Begrünung von öffentlichen Flächen, Baumscheiben sowie Höfen, Dächern und Fassaden von Neubauten. Für die Pflege von öffentlichen Grünanlagen beziehungsweise von begrüntem Straßenland, wie Baumscheiben, ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig.
Welche Bedingungen bestehen bei einer Förderung?
Hauseigentümer*innen beziehungsweise Hausverwaltungen verpflichten sich, dass sie keine Mieterhöhungen aus den geförderten Maßnahmen verlangen und die Flächen in den kommenden zehn Jahren durch Baumaßnahmen nicht zerstören. Bei notwendigen Baumaßnahmen sind die Hauseigentümer*innen verpflichtet die begrünten Flächen auf eigene Kosten wieder herzustellen. Weitere Informationen sind in den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für das Programm „Grüne Höfe“ nachzulesen.
2. Vorteile der Hofbegrünung.
Die dichte innerstädtische Bebauung und die damit einhergehende Flächenversiegelung in Berlin verstärkt den urbanen Hitzeinseleffekt (UHI). Die Evapotranspiration und Beschattung der Vegetation kann den UHI mindern und die Umgebung abkühlen. Somit kann eine gut geplante Hinterhofbegrünung das Mikroklima verbessern.
Auch die Regeneration urbaner Böden durch bodenverbessernde Maßnahmen ist lohnenswert, da beispielsweise in Bauschutt enthaltende Schadstoffe durch das Aufbringen organischer Substanz immobilisiert werden können. Ein Boden reich an organischer Substanz hat zudem eine verbesserte Wasserhaltekapazität. In Kombination mit einer bodenbedeckenden Bepflanzung kann bei Starkregenereignissen der Oberflächenabfluss gemindert und die Infiltration des Regenwassers verstärkt werden. Um eine nachhaltige Bewässerung zu gewährleisten, kann Regenwasser an Fallrohren in Regentonnen aufgefangen werden.
Durch die Bepflanzung mit vorrangig heimischen Stauden und Gehölzen werden die Flächen ökologisch aufgewertet. Es werden an die Licht- und Bodenverhältnisse angepasste Pflanzen mit unterschiedlichen Blütezeitpunkten gewählt, um einen möglichst langen Blühzeitraum zu garantieren. Für eine maximale Flächennutzung und weitere Kühlung können die Fassaden und Dächer begrünt werden.
Durch Bepflanzung und die Installation von Nisthilfen für wildlebende Tiere entstehen wichtige Trittsteinbiotope im Bezirk, welche Nahrungs- und Fortpflanzungshabitate für Insekten, Vögel, Fledermäuse, Igel und viele andere Tiere bieten.
Die Begrünung hat eine Aufwertung des Wohnumfelds zur Folge, da der Hof an Aufenthaltsqualität gewinnt und zu einem Raum mit vielen Nutzungsmöglichkeiten wird. Die Hauseigentümer*innen beziehungsweise die Hausverwaltung haben keine Erhaltung- oder Pflegekosten zu tragen, da die Pflege von den Zuwendungsempfänger*innen übernommen wird. Zudem steht die Grünberatung immer für die fachkundige Beratung zur Verfügung.
Da viele Mieter*innen an der Begrünung interessiert sind, kann die Hausgemeinschaft gestärkt werden. Die Kinder erhalten einen geschützten Raum zum Spielen und Lernen (Umweltbildung).
3. Möglichkeiten der Umgestaltung
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Es werden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Innen- und Hinterhöfen, Vorgärten, Dächern, Fassaden und Brandwänden gefördert. Hierzu zählen die Bepflanzung der Beete, Fassaden und Dächer mit vorrangig heimischen Stauden und Gehölzen, diverse bodenverbessernde Maßnahmen, die Entsiegelung von Asphalt- und Betonflächen sowie das Anbringen von Nisthilfen für wildlebende Tiere.
Welche Möglichkeiten der Bepflanzung bestehen?
Je nach Begebenheiten des Hofs können beispielsweise Hügelbeete, Arznei- oder Duftgärten sowie Kräuterspiralen angelegt werden. Um Mikrohabitate zu schaffen, können Beete mit verschiedenen Substraten und Substrathöhen sowie Trockenmauern angelegt werden. Bei versiegelten und unterkellerten Höfen können Hochbeete oder Kübel bepflanzt werden. Statt der Versiegelung von Sitzecken oder Fahrradstellplätzen wird die Aussaat trittfester Bodendecker empfohlen.
Welche Nisthilfen sind empfehlenswert?
Für Insekten kann das Nistangebot durch markhaltige Stängel (z.B. von der Himbeere und Brombeere in 50 bis 100 cm Länge) erweitert werden, welche einzeln und senkrecht an Nistkästen oder Zäunen angebracht werden. Handelsübliche Nisthilfen für Insekten und Spinnentiere, wie aus dem Baumarkt, sind oft aufgrund ihrer schlechten Qualität ungeeignet. Geeignetes Material sind hohle Stängel (z.B. Schilf und Bambus mit Durchschnitt 2 bis 9 mm Dicke und sauberen Schnittkanten) sowie abgelagerte Totholzstücke von Laubbäumen. Zudem sollte zum Schutz ein Dach (Regenschutz) sowie Kaninchendraht (Abwehr von Vögeln) angebracht werden. Besonders wichtig ist ein windgeschützter Standort, für Insekten präferiert sonnig. Stängel müssen glattgeschliffen und waagerecht platziert werden. Totholz (> 10 cm) sollte angebohrt (unterschiedliche, waagerechte Löcher von Durchschnitt 2 bis 9 mm Dicke) und auch glattgeschliffen werden. Neben Stängeln und Totholz können auch Sandlinsen angelegt werden, welche möglichst vegetationsfrei gehalten werden sollen. Mit einer Unterlage aus grobkörnigem Material, wie Kies, wird der Wasseraufstieg in den Sand verhindert. Es kann eine südexponierte Steilkante modelliert werden. Es sollte leicht bindiger Sand gewählt werden (ungewaschen). Für Vögel, wie Meisen, können Nistkästen in den Gehölzen angebracht sowie diverses Angebot an Sträuchern gepflanzt werden.
4. Ablauf der Antragstellung.
Für eine erfolgreiche Planung und Durchführung sollte in folgenden Schritten vorgegangen werden:
- In einem Erstgespräch (Telefonat oder persönliches Treffen im Büro) werden über den Rahmen und die Begrünungsziele gesprochen, wie die Größe, der Zustand sowie die Boden- und Lichtverhältnisse des Hofs und die vorgesehene Nutzung.
2. Als Nächstes werden die Hauseigentümer*innen beziehungsweise die Hausverwaltung kontaktiert und nach Erlaubnis gefragt. Falls eine Hofbegrünung nicht unterstützt wird oder es Unklarheiten gibt, kann die Grünberatung Entscheidungshilfen bereitstellen.
3. Nach einer positiven Rückmeldung der Hauseigentümer*innen beziehungsweise Hausverwaltung kann mit der standortangepassten Planung begonnen werden. Die Zuwendungsempfänger*innen zeichnen einen Grundriss des Hinterhofs. Aus diesem gehen bestehende Beete mit dominierenden Stauden und Gehölzen, Wege und andere wichtige Informationen hervor. Es wird ein Maßstab angegeben. Zudem werden Fotos vom Ist-Zustand gemacht. Falls erwünscht kann ein Termin für eine Hofbegehung ausgemacht werden. Vor Ort können der Pflanzplan und benötigte Materialien angepasst werden, beispielsweise abhängig von der Bodenqualität. Hofbegehungen finden i.d.R. donnerstags bis spätestens 16:30 Uhr statt.
4. Der Antrag kann fertiggestellt und an den Sachbearbeiter des Förderprogramms (Sachgebiet Naturschutz, Umwelt- und Naturschutzamt Friedrichshain-Kreuzberg geschickt werden. Der Antrag beinhaltet neben der Genehmigung der Hauseigentümer*innen beziehungsweise Hausverwaltung die Dokumentation des Ist-Zustands, den Freiflächenplan sowie die genaue Beschreibung der Begrünungsmaßnahme mit einer Pflanzen- und Kostenliste. Dies kann alles mithilfe der Grünberatung erstellt werden.
5. Nach Erhalt der Genehmigung eines Zuschusses des Umwelt- und Naturschutzamts können die Zuwendungsempfänger*innen die Pflanzen und Materialien in Vorkasse einkaufen. Falls benötigt können im Nachbarschaftshaus Urbanstraße Harken, Spaten, Schaufel und andere Gartengeräte ausgeliehen werden.
6. Nach Fertigstellung der Pflanzarbeiten nehmen die Zuwendungsempfänger*innen wieder Kontakt mit der Grünberatung auf, um einen Termin für die Endabnahme festzulegen. Anschließend bekommen die Zuwendungsempfänger*innen den Rückerstattungsbetrag überwiesen. Falls im Laufe der Zeit Fragen zu Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen aufkommen, kann die Grünberatung stets angefragt werden.
Auch wenn Ihr Hof bereits bepflanzt, schattig, versiegelt und unterkellert oder sehr klein ist können Sie einen Antrag stellen und Fördergelder beantragen.
5. Durchführung und Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen
Wer führt die Maßnahmen vor Ort durch?
Die Zuwendungsempfänger*innen führen die Arbeiten, wie das Aufbereiten der Beete, die Bepflanzung und das Anbringen der Nistkästen i.d.R. eigenständig durch. Neben den Stauden und Gehölzen sind auch Substrate, Rankhilfen und Nistkästen förderfähig.
Einige Maßnahmen, wie die Flächenentsiegelung inklusive der Abfuhr von Beton und Asphalt sowie die Bedienung benötigter Großgeräte und der Anlage einer Dachbegrünung, können von Firmen durchgeführt werden.
6. Pflanzenlisten
Die folgend aufgeführten Pflanzen sind förderfähig und zumeist in Deutschland heimisch. Viele weitere Stauden und Gehölze eignen sich jedoch für die Hinterhofbepflanzung, je nach Standort und Lichtverhältnissen.
In der Web-App, welche von Forscher*innen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung und der Universität Leipzig entwickelt wurden, kann eine große Auswahl an Pflanzen eingesehen werden, die sich für das Conservation Gardening eignen. Hier können beispielsweise spezifisch für Berlin gefährdete Wildflanzen ausgesucht werden.
Detaillierte Informationen zur Fassadenbegrünung werden unter anderem vom Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) zur Verfügung gestellt.
I. Heimische Bäume
Botanischer Name |
Deutscher Name |
Acer campestre |
Feld-Ahorn |
Acer platanoides |
Spitz-Ahorn |
Acer pseudoplatanus |
Berg-Ahorn |
Alnus glutinosa |
Schwarz-Erle |
Betula pendula |
Hänge-Birke |
Carpinus betulus |
Hainbuche |
Fagus sylvatica |
Rotbuche |
Fraxinus excelsior |
Esche |
Populus tremula |
Zitterpappel, Espe |
Prunus avium |
Vogelkirsche |
Prunus padus |
Traubenkirsche |
Sorbus aucuparia |
Eberesche, Vogelbeere |
Sorbus domestica |
Speierling |
Sorbus torminalis |
Elsbeere |
Quercus petraea |
Trauben-Eiche |
Quercus robur |
Stiel-Eiche |
Salix alba |
Silber-Weide |
Salix fragilis |
Bruch-Weide |
Tilia cordata |
Winter-Linde |
Tilia platyphyllos |
Sommer-Linde |
Ulmus minor |
Feld-Ulme |
Umus glabra |
Berg-Ulme |
Malus silvestris |
Holzapfel, Wildapfel |
Pyrus communis |
Wildbirne, Kulturbirne |
Sorbus aria |
Mehlbeere |
Salix caprea |
Salweide |
Staphylea pinnata |
Gewöhnliche Pimpernuss |
II. Heimische Sträucher
Botanischer Name |
Deutscher Name |
Amelanchier ovalis |
Felsenbirne |
Berberis vulgaris |
Berberitze |
Colutea arborescens |
Gewöhnlicher Blasenstrauch |
Cornus mas |
Kornelkirsche |
Cornus sanguinea |
Roter Hartriegel |
Coronilla emerus |
Strauch-Kronwicke |
Corylus avellana |
Haselnuß |
Crataegus laevigata |
Zweigriffliger Weißdorn |
Crataegus monogyna |
Eingriffliger Weißdorn |
Daphne mezerum |
Gewöhnlicher Seidelbast |
Euonymus europaeus |
Pfaffenhütchen, Spindelstrauch |
Frangula alnus |
Faulbaum |
Hippocrepis emerus |
Strauchwicke |
Hippophae rhamnoides |
Sanddorn |
Ligustrum vulgare |
Liguster |
Lonicera periclymenum |
Wald-Geißblatt |
Lonicera xylosteum |
Rote Heckenkirsche, Geißblatt |
Prunus spinosa |
Schlehe, Schwarzdorn |
Pyracantha |
Feuerdorn |
Rhamnus cathartica |
Kreuzdorn, Wegedorn |
Rosa arvensis |
Kriechrose, Ackerrose |
Rosa canina |
Hundsrose |
Rosa gallica |
Essigrose |
Rosa glauca |
Rotblättrige Rose, Hechtrose |
Rosa majalis |
Zimtrose |
Rosa pendulina |
Alpenrose |
Rosa rubiginosa |
Weinrose |
Rosa spinosissima |
Bibernellrose |
Rosa tomentosa |
Filzrose |
Rosa villosa |
Apfelrose |
Rubus fruticosus |
Brombeere |
Salix caprea |
Sal-Weide |
Salix purpurea |
Purpur-Weide |
Salix triandra |
Mandel-Weide |
Salix viminalis |
Korb-Weide |
Sambucus nigra |
Schwarzer Holunder |
Sambucus racemosa |
Trauben-Holunder |
Viburnum lantana |
Wolliger Schneeball |
Viburnum opulus |
Gewöhnlicher Schneeball |
Botanischer Name |
Deutscher Name |
Agrimonia eupatoria |
Gewöhnlicher Odermennig |
Ajuga reptans |
Kriechender Günsel |
Alchemilla glaucescens |
Filziger Frauenmantel |
Anemone sylvestris |
Großes Wald-Windröschen |
Anthemis tinctoria |
Färberkamille |
Anthericum ramosum |
Ästige Graslilie |
Anthyllis vulneraria |
Gewöhnlicher Wundklee |
Antirrhinum majus |
Wildes Löwenmaul |
Aquilegia vulgaris |
Gewöhnliche Akelei |
Archillea millefolium |
Gewöhnliche Schafgarbe |
Aruncus dioicus |
Wald-Geißbart |
Buphthalmum salicifolium |
Ochsenauge |
Calamintha nepeta |
Bergminze, Steinquendel |
Calystegia sepium |
Echte Zaunwinde |
Campanula glomerata |
Knäuel-Glockenblume |
Campanula persicifolia |
Pfirsichblättrige Glockenblume |
Campanula trachelium |
Nesselblättrige Glockenblume |
Carex umbrosa |
Schatten-Segge |
Centaurea jacea |
Wiesen-Flockenblume |
Cichorium intybus |
Gemeine Wegwarte |
Clematis integrifolia |
Kleine Stauden-Waldrebe |
Corydalis lutea, |
Gelber Lerchensporn |
Cyclamen hederifolium |
Herbstalpenveilchen |
Dianthus carthusianorum |
Karthäuser-Nelke |
Diplotaxis tenuifolia |
Stauden-Rucola, Rauke |
Epimedium alpinum |
Alpen-Elfenblume |
Fragaria vesca |
Wald-Erdbeere |
Gallium odoratum |
Waldmeister |
Gelchoma hederacea |
Gundermann |
Geranium phaeum |
Brauner Storchschnabel |
Geranium pratense |
Wiesen-Storchschnabel |
Helleborus niger |
Christrose, Schneerose |
Hesparis matronalis |
Gewöhnliche Nachtviole |
Heuchera villosa var. macrorrhiza |
Zottiges Silberglöckchen, Purpurglöckchen |
Hypericum perforatum |
Tüpfel-Johanniskraut |
Inula britannica |
Wiesen-Alant |
Inula salicina |
Weidenblättriger Alant |
Knautia arvensis |
Wiesen-Witwenblume |
Lamium purpureum |
Purpurrote Taubnessel |
Leonurus cardiaca |
Herzgespann |
Leucanthemum vulgare |
Wiesen-Margerite |
Levisiticum officinale |
Liebstöckel |
Luzula nivea |
Schneeweiße Hainsimse |
Luzula sylvatica |
Wald-Hainsimse |
Malva sylvestris |
Wilde Malve |
Origanum vulgare |
Echter Dost |
Pimpinella saxifraga |
Kleine Bibernelle |
Polemonium caeruleum |
Himmelsleiter, Vielblütige Weißwurz |
Polygonatum multiflorum |
Salomonssiegel |
Pulmonaria officinalis |
Echtes / geflecktes Lungenkraut |
Salvia pratensis |
Wiesen-Salbei |
Sanguisorba minor |
Pimpinelle |
Saponaria officinalis |
Gewöhnliches Seifenkraut |
Scabiosa columbaria |
Tauben-Skabiose |
Stachys officinalis |
Echter Ziest, Beschreikraut |
Stellaria holostea |
Große Sternmiere |
Succisa pratensis |
Teufelsabbiss |
Tanacetum vulgare |
Rainfarn |
Valeriana officinalis |
Echter Baldrian |
Vinca minor |
Kleines Immergrün |
Waldsteinia ternata |
Goldbeere |